Compliance

Als neutraler Dienstleister für unsere Mitgliedsunternehmen folgen wir strikt dem nationalen und internationalen Wettbewerbsrecht. Gemeinsam treten wir damit für die Aufrechterhaltung und Sicherung eines fairen Wettbewerbs ein. Richtschnur für die Arbeit im Verband sind unsere kartellrechtlichen Leitlinien.

Von herausragender Bedeutung für unsere Verbandsarbeit ist das geltende Kartellrecht. Kurz auf den Punkt gebracht: Nicht nur konkrete Absprachen (sog. Hardcore – Kartelle) sind verboten, sondern auch der Austausch von wettbewerbsrechtlich sensiblen Informationen. Sehr gute Materialien zu diesem Thema (Informationsbroschüren, Fallberichte) sind direkt beim Bundeskartellamt unter www.bundeskartellamt.de online abrufbar. Wir weisen in diesem Zusammenhang besonders auf die Schrift „Erfolgreiche Kartellverfolgung“ der Behörde hin.
Wichtig für unsere jetzigen und potentiellen Mitgliedsunternehmen: Das Zusammentreffen von konkurrierenden Unternehmen auf Verbandsebene ist nicht verboten, sondern kann bei Beachtung des aktuell gültigen (wettbewerbs-)rechtlich zulässigen Regelwerks erwünscht sein. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, hat sich 2018 mit dem Aufsatz „Verbandsarbeit und Wettbewerbsrecht sind gut vereinbar“ eindeutig zugunsten funktionierender Verbände positioniert mit der Kernaussage: „DEUTSCHES UND EUROPÄISCHES KARTELLRECHT LASSEN BREITEN RAUM FÜR KOOPERATIONS­MÖGLICHKEITEN UND EINEN INFORMATIONS­AUSTAUSCH INNERHALB VON VERBÄNDEN….“
Quelle: Bundeskartellamt